Entsorgungs- und Recyclingfachkraft-Ausb · Entsorgungs- und Recyclingfachkraft-Ausbildungsordnung
§ 12 Entsorgungs- und Recyclingfachkraft-AusbWiederholungsprüfung
Theoretische Prüfung
(1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
(2) Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Prüfungsgegenstände zu prüfen.
История на изменения
- In Kraft seit 2022-03-01