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Entsorgungs- und Recyclingfachkraft-Ausb · Entsorgungs- und Recyclingfachkraft-Ausbildungsordnung

§ 12 Entsorgungs- und Recyclingfachkraft-AusbWiederholungsprüfung

Theoretische Prüfung

In forceOfficial text

(1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.

(2) Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Prüfungsgegenstände zu prüfen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2022-03-01