§ 3 Satzung der Internationalen OrganisationBegriffsbestimmung
Artikel III Artikel römisch drei
In dieser Satzung bezeichnet der Ausdruck „erneuerbare Energien“ alle Formen von Energie, die in nachhaltiger Weise aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, wie unter anderem
1. Bioenergie;
2. geothermale Energie;
3. Wasserkraft;
4. Meeresenergie, einschließlich unter anderem Gezeiten-, Wellen- und ozeanthermischer Energie;
5. Solarenergie und
6. Windenergie.