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Satzung der Internationalen Organisation · Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA)

§ 3 Satzung der Internationalen OrganisationBegriffsbestimmung

Artikel III Artikel römisch drei

In forceOfficial text

In dieser Satzung bezeichnet der Ausdruck „erneuerbare Energien“ alle Formen von Energie, die in nachhaltiger Weise aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, wie unter anderem

1. Bioenergie;

2. geothermale Energie;

3. Wasserkraft;

4. Meeresenergie, einschließlich unter anderem Gezeiten-, Wellen- und ozeanthermischer Energie;

5. Solarenergie und

6. Windenergie.