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Tischlerei-Ausbildungsordnung · Tischlerei-Ausbildungsordnung

§ 8 Tischlerei-AusbildungsordnungGegenstand Fachzeichnen

Lehrabschlussprüfung

В силаОфициален текст

(1) Die Prüfung hat die Anfertigung einer Detailskizze sowie einer fertigungsgerechten CAD- Zeichnung nach vorgegebenen Angaben und unter Berücksichtigung der Schwerpunktausbildung zu um- fassen.

(2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:

1. fachliche Richtigkeit,

2. Vollständigkeit.

(3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 120 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 140 Minuten zu beenden.

История на изменения
  • In Kraft seit 2024-01-01