Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Tischlerei-Ausbildungsordnung · Tischlerei-Ausbildungsordnung

§ 8 Tischlerei-AusbildungsordnungGegenstand Fachzeichnen

Lehrabschlussprüfung

In forceOfficial text

(1) Die Prüfung hat die Anfertigung einer Detailskizze sowie einer fertigungsgerechten CAD- Zeichnung nach vorgegebenen Angaben und unter Berücksichtigung der Schwerpunktausbildung zu um- fassen.

(2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:

1. fachliche Richtigkeit,

2. Vollständigkeit.

(3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 120 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 140 Minuten zu beenden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2024-01-01