§ 6 ZIS-V 2022
Datenformate und Koordinatensystem
(1) Die von den Meldeverpflichteten nach § 1 zu meldenden Daten müssen in einem der nachfolgenden Datenformate vorliegen oder in eines dieser Datenformate exportiert oder konvertiert werden können:
1. ESRI Shape,
2. GeoPackage,
3. KML,
4. DXF,
5. unverschlüsselte Archivdateien der unter Z 1 bis 4 genannten Datenformate, wenn die Dateiendungen in der Archivdatei überprüft werden können.
(2) Die nach § 1 Meldeverpflichteten haben bei der Meldung von georeferenzierten Daten das Koordinatensystem, in das diese Daten projiziert sind, anzugeben.