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GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

§ 11 GSP-AVMindestbetrag für Fördergewährung

1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen

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Die AMA oder die Bewilligende Stelle kann von der Gewährung einer Förderung absehen, wenn

1. im Falle der Erstberechnung der sich ergebende Betrag 50 € je Fördermaßnahme nicht überschreitet oder

2. der sich auf Grund der Neuberechnung ergebende Differenzbetrag je Fördermaßnahme außer Verhältnis zu den dabei entstehenden Kosten und dem Verwaltungsaufwand steht.

История на изменения
  • In Kraft seit 2023-01-01