GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 11 GSP-AVMindestbetrag für Fördergewährung
1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
Die AMA oder die Bewilligende Stelle kann von der Gewährung einer Förderung absehen, wenn
1. im Falle der Erstberechnung der sich ergebende Betrag 50 € je Fördermaßnahme nicht überschreitet oder
2. der sich auf Grund der Neuberechnung ergebende Differenzbetrag je Fördermaßnahme außer Verhältnis zu den dabei entstehenden Kosten und dem Verwaltungsaufwand steht.
История изменений
- In Kraft seit 2023-01-01