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WPFV · Wertpapierfirmenverordnung

§ 5 WPFVAntragsunterlagen

2. Abschnitt Aufsichtliche Behandlung von kleinen und nicht verflochtenen Wertpapierfirmen

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Der Antrag gemäß § 4 hat jedenfalls zu enthalten:

1. eine Darstellung der Geschäftstätigkeit der Wertpapierfirma;

2. eine Darlegung der Gründe, warum die Wertpapierfirma die Anforderungen für die Ausnahme von der Liquiditätsanforderung erfüllt;

3. Nachweise für das Fehlen von relevanten Risiken, insbesondere Liquiditätsrisiken.