WPFV · Wertpapierfirmenverordnung
§ 5 WPFVAntragsunterlagen
2. Abschnitt Aufsichtliche Behandlung von kleinen und nicht verflochtenen Wertpapierfirmen
Der Antrag gemäß § 4 hat jedenfalls zu enthalten:
1. eine Darstellung der Geschäftstätigkeit der Wertpapierfirma;
2. eine Darlegung der Gründe, warum die Wertpapierfirma die Anforderungen für die Ausnahme von der Liquiditätsanforderung erfüllt;
3. Nachweise für das Fehlen von relevanten Risiken, insbesondere Liquiditätsrisiken.