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LF-BRF-VO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsratsfonds-Verordnung

§ 0 LF-BRF-VO

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Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Einhebung der Betriebsrats(Zentralbetriebsrats)umlage, über die Errichtung, Verschmelzung, Trennung, Auflösung und Verwaltung des Betriebsrats(Zentralbetriebsrats)fonds, über die Revision seiner Gebarung und die Rechte und Pflichten der Revisionsorgane sowie über die Wahl der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer und ihre Geschäftsführung (Land- und forstwirtschaftliche Betriebsratsfonds-Verordnung – LF-BRF-VO)

StF: BGBl. II Nr. 125/2023

Auf Grund des § 369 Z 3 bis 5 des Landarbeitsgesetzes 2021 (LAG), BGBl. I Nr. 78/2021 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 167/2022 , wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1

Errichtung und Verwaltung des Betriebsratsfonds

§ 1.

Beschluss der Betriebsratsumlage

§ 2.

Einbehaltung der Betriebsratsumlage

§ 3.

Betriebsratsfonds

§ 4.

Verwaltung und Vertretung des Betriebsratsfonds

§ 5.

Leistungen aus dem Betriebsratsfonds

§ 6.

Verwahrung der Mittel

§ 7.

Prüfung der Kassa

§ 8.

Rechnungslegung

§ 9.

Übergabe der Mittel

§ 10.

Vertretungsweise Verwaltung

§ 11.

Vertretung und Verwaltung des Betriebsratsfonds durch den Betriebsausschuss

Abschnitt 2

Auflösung des Betriebsratsfonds

§ 12.

Voraussetzungen

§ 13.

Art und Weise der Auflösung

§ 14.

Durchführung der Auflösung

§ 15.

Überwachung der Auflösung

§ 16.

Auflösung durch Interessenvertretung

§ 17.

Vermögensüberschuss

Abschnitt 3

Verschmelzung und Trennung von Betriebsratsfonds; Verwendung bestehender Betriebsratsfonds bei Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates auf Grund von Beschlüssen der Arbeitnehmergruppen

§ 18.

Verschmelzung

§ 19.

Trennung

§ 20.

Rechtliche Verselbstständigung von Betriebsteilen

§ 21.

Verwendung bestehender Betriebsratsfonds bei Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates auf Grund von Beschlüssen der Arbeitnehmergruppen

§ 22.

Aufteilung durch Interessenvertretung

Abschnitt 4

Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer

§ 23.

Wahl

§ 24.

Wahlberechtigung

§ 25.

Einberufung

§ 26.

Wahlvorschläge

§ 27.

Wahlergebnis

§ 28.

Zusammenlegung mit Betriebsratswahl

§ 29.

Tätigkeitsdauer

§ 30.

Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer

§ 31.

Enthebung

§ 32.

Aufgaben der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer

§ 33.

Ergebnis der Prüfungstätigkeit

§ 34.

Auskünfte und Verschwiegenheit

Abschnitt 5

Revision

§ 35.

Grundsätze der Revision

§ 36.

Aufgaben

§ 37.

Zeitpunkt der Revision

§ 38.

Gegenstand der Revision

§ 39.

Revisionsbericht

§ 40.

Kosten der Revision

Abschnitt 6

Zentralbetriebsratsfonds

§ 41.

Zentralbetriebsratsumlage

§ 42.

Einbehaltung der Zentralbetriebsratsumlage

§ 43.

Zentralbetriebsratsfonds

§ 44.

Verwaltung und Vertretung des Zentralbetriebsratsfonds

§ 45.

Auflösung des Zentralbetriebsratsfonds

§ 46.

Rechnungsprüfung

§ 47.

Revision

§ 48.

Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften