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Systemsicherheit von Zahlungssystemen · Systemsicherheit von Zahlungssystemen

§ 8 Systemsicherheit von ZahlungssystemenKreditrisiko

2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit

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Ein Zahlungssystem hat für die wirksame Messung, Überwachung und Steuerung seiner Kreditrisikopositionen gegenüber den Teilnehmern bzw. jener Kreditrisikopositionen, die sich aus den Zahlungs-, Clearing- und Abwicklungsprozessen des Zahlungssystems ergeben, zu sorgen. Ein Zahlungssystem verfügt über ausreichend finanzielle Mittel, um seine Kreditrisikopositionen gegenüber jedem Teilnehmer mit hoher Sicherheit vollständig abdecken zu können.