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Systemsicherheit von Zahlungssystemen · Systemsicherheit von Zahlungssystemen

§ 8 Systemsicherheit von ZahlungssystemenKreditrisiko

2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit

En vigueurTexte officiel

Ein Zahlungssystem hat für die wirksame Messung, Überwachung und Steuerung seiner Kreditrisikopositionen gegenüber den Teilnehmern bzw. jener Kreditrisikopositionen, die sich aus den Zahlungs-, Clearing- und Abwicklungsprozessen des Zahlungssystems ergeben, zu sorgen. Ein Zahlungssystem verfügt über ausreichend finanzielle Mittel, um seine Kreditrisikopositionen gegenüber jedem Teilnehmer mit hoher Sicherheit vollständig abdecken zu können.