Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Systemsicherheit von Zahlungssystemen · Systemsicherheit von Zahlungssystemen

§ 9 Systemsicherheit von ZahlungssystemenSicherheiten

2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit

En vigueurTexte officiel

Ein Zahlungssystem hat zur Besicherung der eigenen Kreditrisikopositionen bzw. der Kreditrisikopositionen von Teilnehmern Sicherheiten mit geringen Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken zu verlangen. Ein Zahlungssystem hat hinreichend konservative Bewertungsabschläge sowie Konzentrationslimits zu definieren und diese entsprechend umzusetzen.