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Abkommen über eine umfassende Partnersch · Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)

§ 16 Abkommen über eine umfassende PartnerschSchwierigkeiten bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens

Artikel 16

В силаОфициален текст

Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden in der in Artikel 15 genannten Gemeinsamen Arbeitsgruppe oder auf diplomatischem Wege beigelegt.