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Abkommen über eine umfassende Partnersch · Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)

§ 16 Abkommen über eine umfassende PartnerschSchwierigkeiten bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens

Artikel 16

En vigueurTexte officiel

Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden in der in Artikel 15 genannten Gemeinsamen Arbeitsgruppe oder auf diplomatischem Wege beigelegt.