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Abkommen über eine umfassende Partnersch · Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)

§ 17 Abkommen über eine umfassende PartnerschInkrafttreten

Artikel 17

En vigueurTexte officiel

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege notifiziert haben, dass ihre jeweiligen nationalen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag, an dem die letzte Notifizierung eingeht.