Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Abkommen über die polizeiliche Zusammena · Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Libanon)

§ 5 Abkommen über die polizeiliche ZusammenaKonsultationen

Artikel 5

В силаОфициален текст

Im Bedarfsfall können die zuständigen Behörden der Vertragsparteien Konsultationen führen, um Mittel und Wege zur effektiven Anwendung des vorliegenden Abkommens sowie mögliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Zusammenarbeit zu erörtern