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Vereinbarung zur Durchführung der Konven · Vereinbarung zur Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Moldau)

§ 9 Vereinbarung zur Durchführung der KonvenVerhältnis zu anderen internationalen Vereinbarungen

Artikel 9

В силаОфициален текст

Diese Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich aus anderen internationalen Verträgen ergeben.