Stückgeldverordnung Paket Österreich 202 · Stückgeldverordnung Paket Österreich 2024
§ 1 Stückgeldverordnung Paket Österreich 202
(1) Der mit der Zustellung von Paketen beschäftigte Mitarbeiter erhält als Abgeltung für die mit seinem Dienst verbundenen Erschwernisse ein Stückgeld.
(2) Das Stückgeld beträgt:
für
jedes erfolgreich zugestellte Paket
0,15 EUR,
das sind 0,00422 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (Gehaltsansatz V/2 Österreichische Post AG)
für
jedes Paket mit erfolglosem Zustellversuch
gemäß
den Bestimmungen der AGB
0,07 EUR,
das sind 0,00211 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (Gehaltsansatz V/2 Österreichische Post AG)