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Stückgeldverordnung Paket Österreich 202 · Stückgeldverordnung Paket Österreich 2024

§ 1 Stückgeldverordnung Paket Österreich 202

En vigueurTexte officiel

(1) Der mit der Zustellung von Paketen beschäftigte Mitarbeiter erhält als Abgeltung für die mit seinem Dienst verbundenen Erschwernisse ein Stückgeld.

(2) Das Stückgeld beträgt:

für

jedes erfolgreich zugestellte Paket

0,15 EUR,

das sind 0,00422 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (Gehaltsansatz V/2 Österreichische Post AG)

für

jedes Paket mit erfolglosem Zustellversuch

gemäß

den Bestimmungen der AGB

0,07 EUR,

das sind 0,00211 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (Gehaltsansatz V/2 Österreichische Post AG)