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Frauenförderungsplan für das Bundesminis · Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen

§ 14 Frauenförderungsplan für das BundesminisNebentätigkeit

Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Organisations- und Personalentwicklung

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Bei der Übertragung von Nebentätigkeiten, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen werden, ist bei gleichwertiger Qualifikation eine geschlechtsspezifische Ausgewogenheit vorzunehmen.