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Krypto-MPfG · Krypto-Meldepflichtgesetz

§ 26 Krypto-MPfGAntrag auf Löschung aus dem zentralen Register

4. Hauptstück Registrierungspflicht

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Das zuständige Finanzamt hat die Löschung von im Inland registrierten Kryptowert-Betreibern aus dem zentralen Register vorzunehmen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:

1. Der registrierte Kryptowert-Betreiber hat mitgeteilt, dass er seine Tätigkeit als Kryptowert-Betreiber nicht länger ausübt.

2. Es besteht Grund zur Annahme, dass der registrierte Kryptowert-Betreiber seine Tätigkeit als Kryptowert-Betreiber nicht länger ausübt.

3. Der registrierte Kryptowert-Betreiber erfüllt die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 nicht.

4. Die innerstaatliche Registrierung wurde widerrufen.