NEHG-EU-ETS BV · NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung
§ 16 NEHG-EU-ETS BVVerwendungsbestätigung bei Vorabberücksichtigung
4. Abschnitt EU-ETS-Befreiung in der Überführungsphase
zum Bezugszeitraum vgl. § 24
Für jene EU-ETS-Anlagen, für die eine Vorabberücksichtigung in Anspruch genommen wurde, ist eine fristgerechte Verwendungsbestätigung gemäß § 21 nachzuweisen.