NEHG-EU-ETS BV · NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung
§ 9 NEHG-EU-ETS BV
3. Abschnitt EU-ETS-Befreiung in der Einführungsphase
zum Bezugszeitraum vgl. § 24
Für jene EU-ETS-Anlagen, für die eine Vorabberücksichtigung in Anspruch genommen wurde, ist vom Inhaber der EU-ETS-Anlage eine fristgerechte Verwendungsbestätigung gemäß § 13 nachzuweisen.