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Soziale Sicherheit (Brasilien) · Soziale Sicherheit (Brasilien)

§ 11 Soziale Sicherheit (Brasilien)Ausnahmen von den Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Artikel 11

В силаОфициален текст

Auf gemeinsamen Antrag des Dienstnehmers und des Dienstgebers oder auf Antrag eines selbständig Erwerbstätigen können die zuständigen Behörden beider Vertragsstaaten einvernehmlich Ausnahmen von der Anwendung der Artikel 6 bis 10 unter Berücksichtigung der Art und der Umstände der Erwerbstätigkeit vorsehen.