FGV 2025 · Flüssiggas-Verordnung 2025
§ 5 FGV 2025Lagerung von Flüssiggas
2. Abschnitt Begriffsbestimmungen und Festlegungen
Lagerung von Flüssiggas im Sinne der Verordnung ist das Aufstellen eines oder mehrerer befüllter oder entleerter Flüssiggasbehälter, gleichgültig ob sie an Gasverbrauchseinrichtungen angeschlossen sind oder nicht.