§ 18 Frauenförderungsplan für die ParlamentsdInkrafttreten
3. Abschnitt Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2021-2026, BGBl. II Nr. 168/2021 , außer Kraft.