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Frauenförderungsplan BMWKMS · Frauenförderungsplan BMWKMS

§ 11 Frauenförderungsplan BMWKMSTeilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

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(1) Es sind die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leitungspositionen grundsätzlich auch in Teilzeit ausgeübt werden können.

(2) Teilzeitbeschäftigung soll in allen Arbeitsbereichen und auf allen Funktions- und Qualifikationsstufen möglich sein, wo dies mit den Aufgaben des Arbeitsplatzes vereinbar ist.