Frauenförderungsplan BMWKMS · Frauenförderungsplan BMWKMS
§ 11 Frauenförderungsplan BMWKMSTeilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
(1) Es sind die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leitungspositionen grundsätzlich auch in Teilzeit ausgeübt werden können.
(2) Teilzeitbeschäftigung soll in allen Arbeitsbereichen und auf allen Funktions- und Qualifikationsstufen möglich sein, wo dies mit den Aufgaben des Arbeitsplatzes vereinbar ist.