NISV 2026 · Netz- und Informationssystemsicherheits-Verordnung
§ 6 NISV 2026Planmäßige Betriebsunterbrechungen
3. Abschnitt Erheblichkeit von Cybersicherheitsvorfällen
Planmäßige Betriebsunterbrechungen und geplante Folgen planmäßiger Wartungsarbeiten, die von oder im Auftrag der betreffenden Einrichtung durchgeführt werden, gelten nicht als erhebliche Cybersicherheitsvorfälle.