§ 5 Lehrlingseinkommen für VeranstaltungstecBasis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG Basis für Überstundenberechnung gemäß Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG
Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker L 5/2026/XXI/95/2
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlags ein Stundensatz von € 14,13 heranzuziehen.