AdVermiStAnKoV чл. 6Erstattung von Auslagen
Abschnitt 2 Kosten, Inkrafttreten
Bei internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren erhebt die staatliche Adoptionsvermittlungsstelle folgende Auslagen: 1.
Aufwendungen für die Beschaffung von Urkunden,
2.
Aufwendungen für Übersetzungen,
3.
Vergütung von Sachverständigen.