AdVermiStAnKoV · Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten AdVermiStAnKoV чл. 7Inkrafttreten Abschnitt 2 Kosten, Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 6 Съдържание