AdVermiStAnKoV · Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten AdVermiStAnKoV Art. 7Inkrafttreten Abschnitt 2 Kosten, Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 6 Contents