Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

AO · Abgabenordnung

AO чл. 140Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen

1. Unterabschnitt Führung von Büchern und Aufzeichnungen

В силаОфициален текст

Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen.