AusbauBAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen
AusbauBAusbV чл. 93Prüfungsbereiche des Teiles 2
Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
„Herstellen von Trockenbaukonstruktionen“,
2.
„Durchführen von Trockenbaukonstruktionsarbeiten“,
3.
„Durchführen von Sanierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.