BfAAWidVertrAnO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten sowie für die Beihilfefestsetzung BfAAWidVertrAnO чл. 4Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. ← Предишен · чл. 3 Съдържание