BfAAWidVertrAnO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten sowie für die Beihilfefestsetzung BfAAWidVertrAnO Art. 4Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. ← Previous · Art. 3 Contents