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BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

BGB чл. 2201Unwirksamkeit der Ernennung

Titel 6 Testamentsvollstrecker

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Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1814 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat.