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BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

BGB Art. 2201Unwirksamkeit der Ernennung

Titel 6 Testamentsvollstrecker

En vigueurTexte officiel

Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1814 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat.