BGruVerkOlympG · Gesetz über den Verkauf von bundeseigenem Gelände in München zur Errichtung frei finanzierter Wohnungen, die während der Olympischen Spiele 1972 als Olympisches Dorf der Männer benutzt werden sollen BGruVerkOlympG чл. 2 В силаОфициален текст Dieses Gesetz tritt mit dem Tag der Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 1 Съдържание