BGruVerkOlympG · Gesetz über den Verkauf von bundeseigenem Gelände in München zur Errichtung frei finanzierter Wohnungen, die während der Olympischen Spiele 1972 als Olympisches Dorf der Männer benutzt werden sollen BGruVerkOlympG Art. 2 Van krachtOfficiële tekst Dieses Gesetz tritt mit dem Tag der Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 1 Inhoud