BMVgBGebV · Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich BMVgBGebV чл. 4Rahmengebühren В силаОфициален текст Für die Ermittlung der Stundensätze bei Rahmengebühren gilt § 3 entsprechend. ← Предишен · чл. 3 Съдържание чл. 5 · Следващ →