BMVgBGebV · Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich BMVgBGebV Art. 4Rahmengebühren In forceOfficial text Für die Ermittlung der Stundensätze bei Rahmengebühren gilt § 3 entsprechend. ← Previous · Art. 3 Contents Art. 5 · Next →