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BMVgBGebV · Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich

BMVgBGebV Art. 3Zeitgebühren

In forceOfficial text

Sofern das Gebühren- und Auslagenverzeichnis nicht etwas anderes bestimmt, gelten 1.

für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten in der Bundeswehr die besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 und

2.

für den Zeitaufwand von Soldatinnen und Soldaten die besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 3.