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BMVgSEGZustAnO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenentschädigung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

BMVgSEGZustAnO чл. 3Entscheidung durch das Bundesministerium der Verteidigung

В силаОфициален текст

Das Bundesministerium der Verteidigung behält sich vor, in Einzelfällen 1.

die nach §§ 1 und 2 übertragenen Aufgaben und Befugnisse selbst auszuüben,

2.

die Ausübung der nach §§ 1 und 2 übertragenen Aufgaben und Befugnisse unter Zustimmungsvorbehalt zu stellen,

3.

Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung selbst zu treffen.