BMVgVFAPrV · Verordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung BMVgVFAPrV чл. 27Inkrafttreten Abschnitt 6 Schlussbestimmungen В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. ← Предишен · чл. 26 Съдържание