BMVgVFAPrV · Verordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung BMVgVFAPrV Art. 27Inkrafttreten Abschnitt 6 Schlussbestimmungen Van krachtOfficiële tekst Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. ← Vorige · Art. 26 Inhoud